Honorare

Honorare
– nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
– vor Therapiebeginn klären: Kostenübernahme bei privaten Kassen nach deren Leistungstabellen
– Thearpiepläne und Kosten werden vorher selbstverständlich eingehend besprochen

– Anamnesekosten für den 1.Termin: 60,- €
– für weitere Behandlungstermine: zwischen 5 und 100 €.
– Behandlungskosten können ab einer gewissen Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Fragen Sie dazu Ihren Steuerberater.
– Das Behandlungshonorar wird nach jeder Behandlung in bar fällig.
– Vereinbarte Termine müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden, damit diese an andere Patienten vergeben werden können.